Gewinnfreibetrag

Einfach investieren & clever Steuern sparen

Nutzen Sie Ihre Chance auf den Gewinnfreibetrag xxxx!
Auch im Jahr xxxx sind sämtliche Wertpapiere gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG – darunter auch geeignete Investmentfonds – für den Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG zugelassen. Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung: Die Investition muss bis spätestens 31. Dezember xxx abgeschlossen sein.

Jetzt rechtzeitig handeln!

Um eine fristgerechte Kaufabrechnung bis Jahresende sicherzustellen, benötigen wir Ihren Wertpapier-Kaufauftrag (per Schnittstelle, E-Mail oder Post) sowie den Geldeingang bis spätestens xx. Dezember xxxx.
Bitte beachten Sie: Später eingehende Aufträge oder Gelder können leider erst im Jahr xxxx abgerechnet werden.

Letzte Chance – bis zum 30. Dezember xxxx!

Für kurzfristige Investitionen bieten wir Ihnen eine besondere Möglichkeit:
Bei Auftragseingang bis einschließlich 30. Dezember xxxx garantieren wir eine Abrechnung noch im Jahr xxxx – bei Investition in den bewährten Fonds Apollo Konservativ (ISIN AT0000A1TVS6).

Wichtige Voraussetzungen:
  • Ein bestehendes Depot
  • Der Investitionsbetrag befindet sich bereits auf dem Verrechnungskonto/KONTO plus
Gewinnfreibetrag & Fondsliste: Ihre Investitionsmöglichkeiten auf einen Blick

Entdecken Sie hier unsere aktuelle Übersicht der über unsere Plattform zeichenbaren § 14-Investmentfonds:
GFB-Liste xxxx – Jetzt einsehen

Diese Fonds sind seit dem 01.01.2017 gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG für die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrags (§ 10 EStG) zugelassen und bieten Ihnen attraktive Möglichkeiten zur steueroptimierten Geldanlage.

Wer kann den Gewinnfreibetrag nutzen?

Natürliche Personen

Betriebliche Einkünfte (§ 2 EStG.)

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Unternehmer

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Freiberufler
Gesellschafter einer GmbH
  • Beteiligung von mehr als 25 %
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit

Wie funktioniert der Gewinnfreibetrag?
  1. Grundfreibetrag
  • ohne Investition
  • bis zu EUR 33.000,--
  • max. EUR 4.950,-- (15 % von 33.000,--)
  1. Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
  • über Grundfreibetrag hinaus
  • Begünstigte Wertpapiere:
    - Wertpapiere im Sinne des § 14. EStG
    - Investmentfonds
    - 4 Jahre dem Betrieb gewidmet
  • Geltendmachung in Einkommenssteuererklärung
  • Empfehlung: Nutzung eines Vermögensaufbauplans

Wie hoch ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag?

Gewinnanteil

Freibetragssatz

bis EUR 175.000

13 %

nächste EUR 175.000

7 %

weitere EUR 230.000

4,5 %

über EUR 583.000

kein Freibetrag

Maximaler Gewinnfreibetrag: EUR 46.400 pro Veranlagungsjahr
Die Berechnung und steuerliche Geltendmachung erfolgt idealerweise mit Unterstützung Ihres Steuerberaters.

Wichtiger Hinweis zu Risiko & Haftung

Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen weder ein Angebot noch eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.
Unsere Inhalte ersetzen keine persönliche Anlageberatung und berücksichtigen keine individuellen Verhältnisse wie Einkommen, Risikobereitschaft oder steuerliche Situation.

Bitte beachten Sie:
Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Inhalte sowie das Eintreffen etwaiger Prognosen übernehmen wir keine Haftung. Eine fundierte Beratung durch Finanz- oder Steuerexperten ist unerlässlich.

Hinweis: Diese Information ist eine Marketingmitteilung, welche von Die Plattform ausschließlich zu Informationszwecken erstellt wurde. Sie wurde nicht unter Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt nicht dem Verbot des Handelns im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Dieses Dokument stellt keine Finanzanalyse, keine Anlageempfehlung und keine Anlageberatung dar. Sie erhalten weder ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung, noch eine Aufforderung, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder eine Nebendienstleistung abzugeben. Sofern sich diese Mitteilung auf nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften prospektpflichtige Produkte bezieht, ersetzen die Informationen keinesfalls den Prospekt, welcher über den jeweiligen Emittenten veröffentlicht wird. Jede Kapitalveranlagung ist mit einem Risiko verbunden. Unter Umständen kann es zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Da nicht jedes Geschäft für jeden Anleger geeignet ist, sollten Anleger vor Abschluss eigene Berater konsultieren (insbesondere Rechts- und Steuerberater).

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